Eine Studie zeigt, dass die Polizei ein strukturelles Problem mit Diskriminierung hat. Ob die Bundesregierung daran etwas ändert, scheint fraglich.
Eine Studie zeigt, dass die Polizei ein strukturelles Problem mit Diskriminierung hat. Ob die Bundesregierung daran etwas ändert, scheint fraglich.
§24 gilt in den Fällen des §2, wovon keiner hier einschlägig sein dürfte. So passt das zusammen.
Ach so. Danke. Das “hier” bezieht sich also auf den Zeitungsartikel (mit Ausnahme des Satzes über Homosexualität) und nicht auf den §24 AGG.