Wenn im dritten Wahlgang der meistgewählte Kandidat nicht die absolute Mehrheit, sondern nur die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen bekommt, kann der Bundespräsident entweder das Votum als “Minderheitsregierung” akzeptieren und denjenigen zum Bundeskanzler ernennen oder den Bundestag auflösen und somit Neuwahlen anordnen.
Wenn im dritten Wahlgang der meistgewählte Kandidat nicht die absolute Mehrheit, sondern nur die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen bekommt, kann der Bundespräsident entweder das Votum als “Minderheitsregierung” akzeptieren und denjenigen zum Bundeskanzler ernennen oder den Bundestag auflösen und somit Neuwahlen anordnen.