Sobald bei Fahrten mit dem 49€-Ticket eine Verspätung von mindestens 20min am Zielort vorliegt, darf man auf IC/ICE umsteigen.

Dafür muss man sich dann ein reguläres Ticket für diese Fahrt kaufen und es anschließend mit einem Fahrgastrechteformular einreichen, woraufhin es vollständig erstattet wird. Als Beleg für die beabsichtigte, verspätete Fahrt reicht laut Bahn FAQ ein Screenshot des DB Navigators mit der entsprechenden Verspätung.

Nachdem mir jetzt mehrfach Schaffner*innen und sogar Personal an den Infoschaltern begegnet sind, die das nicht wussten, schien mir die Information noch nicht weit genug verbreitet.

Edit: Es gibt eine neue EU-Verordnung, durch die die Bahn diesen Umstieg auf Fernverkehrszüge nicht mehr erlauben muss. Für mich lesen sich die Informationen auf der Bahn-Webseite so, als wäre es Stand jetzt noch erlaubt.

  • GregorGizeh@lemmy.ml
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    1 year ago

    Das wird mit Sicherheit die Absicht dahinter sein. Genau wie beim Stütze beziehen, der Staat weiß doch bereits dass derjenige arbeitslos ist, und wenn derjenige das Geld nicht mehr braucht weil er nun Einkommen hat, wird er sich schon melden um nicht massive Bußgelder wegen erschleichen von Leistungen und / oder Steuerbetrug abzubekommen.

    Stattdessen muss man als Betroffener alle paar Monate den Antrag erneuern, die Bedürftigkeit nachweisen, und durch all die Reifen springen die man so vorgesetzt bekommt, ganz zu schweigen von der Idee diese ganze Bürokratie durch ein BGE zu ersetzen und die Beamten stattdessen steuern fahnden zu lassen. Alles mit dem Hintergedanken dass dann weniger Leute die Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

    Deutsche Effizienz in Aktion

    • Manu@feddit.de
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      1 year ago

      Ja, liegt nahe. Wünschte ich hätte die Müße und Mittel, das einfach mal gerichtlich ausfechten zu lassen. Irgendwann