Die Bundespolizei überwachte eine Umweltaktivistin und schrieb sie zur Fahndung aus. Diese wehrte sich dagegen vor Gericht und bekam recht: Das Verwaltungsgericht Hannover hat beides als rechtswidrig eingestuft.
Die Bundespolizei hatte die Maßnahmen etwa damit gerechtfertigt, dass sich die erfahrene Kletteraktivistin bei den Aktionen verletzten könnte. Das reiche in keiner Weise als Begründung aus, sagte das Gericht.
Nach der Logik müsste die Bundespolizei je jeden Rentner, der sich noch ans Steuer setzen will, überwachen
Die Logik haben die Bayern auch gebracht als sie die LG abgehört haben. “Die gefährden sich selber mit ihren Aktionen”