Titel “Radfahrerin übersehen”: Resultiert daraus nicht logischerweise Fahrlässigkeit? Offenbar nicht für die Polizeidirektion Schifferstadt.
Zementierung des Übersehen-Narratives im Text “übersah ein 54-jähriger aus Speyer”
“Die Fahrradfahrerin, die von der Tür des Pkws touchiert wurde, kam ins Straucheln und stürzte anschließend zu Boden”
“von der Tür touchiert” Entpersonalisierung und damit Verantwortungsentlastung des Kfz-Fahrers
“kam ins Straucheln” Schuldumkehr auf Radfahrerin
“und stürtze” wer strauchelt, der stürzt. Logische Kausalkette und erneut Schuldumkehr
Keine Aussage bzgl. Ermittlungen gegen den Kfz-Fahrer. Beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die Pressemeldung ist nicht namentlich gezeichnet, damit ist nicht nachvollziehbar, von wem sie verfasst wurde.
Übersehen-Narrativ Next-Level: Hierbei übersah ein PKW Fahrer einen entgegenkommenden Fahrradfahrer. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5596395
Doch, durch Wind zum Beispiel. Außerdem ist, selbst wenn eine Person den Fall verursacht hat, nicht unbedingt klar, welche Person es war. Man kann z.B. auch als Beifahrer die Fahrertür öffnen.
Ich würde als Pressesprecher der Polizei also einen Teufel tun und bei solchen Nachrichten irgendwem die Schuld zuzuweisen. Vor allem, da das ganze ja vermutlich nur auf einem sehr kurzen Bericht der Schutzpolizei basiert. Wer auch immer die Pressemitteilung verfasst hat, war ziemlich sicher nicht persönlich mit dem Fall befasst. Da kann einiges schiefgehen und dann hat man im schlimmsten Fall selbst Verfahren wegen übler Nachrede am Hals.