Von dem, was ich grob weiß (wobei Schulrecht Ländersache ist und es daher Unterschiede geben kann), liegst Du da wohl richtig.
Es muss eine wirksame Einwilligung vorliegen. Und eine solche kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Eine solche Einwilligung durch die Hintertür reinzumogeln, sodass Schüler*innen/Eltern nicht ablehnen können (oder selbst wenn ein Widerspruch möglich wäre), unterläuft m.M.n. rechtliche Vorgaben. Wäre interessant, ob die Schule das allein ausbaldovert hat oder das sogar vom Schulamt kommt.
Von dem, was ich grob weiß (wobei Schulrecht Ländersache ist und es daher Unterschiede geben kann), liegst Du da wohl richtig.
Es muss eine wirksame Einwilligung vorliegen. Und eine solche kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Eine solche Einwilligung durch die Hintertür reinzumogeln, sodass Schüler*innen/Eltern nicht ablehnen können (oder selbst wenn ein Widerspruch möglich wäre), unterläuft m.M.n. rechtliche Vorgaben. Wäre interessant, ob die Schule das allein ausbaldovert hat oder das sogar vom Schulamt kommt.