Liebe Cannabiskonsumenten, heute seid Ihr noch " kriminell " und morgen entkriminalisiert.Und der wichtigste Paragraph im Strafrecht, bis die Pflanzen gewachsen sind, ist § 55 StPO -Auskunfsverweigerungsrecht -.Also : Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. L.G
Als Anmerkung, wenn die Polizei dich einlädt, kannst du ablehnen. Macht ggf wenn du Bedenken hast, dich wegen etwas selbst zu belasten.
Wenn die Staatsanwaltschaft dich einlädt, hast du als deutscher Staatsbürger Erscheinungspflicht.
Nachtrag: Wenn die Polizei dich einlädt auf Wunsch der Staatsanwaltschaft, dann ist auch Erscheinungspflicht.
Gab es da nicht irgendwann eine Änderung, dass du mittlerweile auch zur Polizei musst?
Seit 2017 muss man hin, wenn die Vorladung der Polizei auf Anweisung der Staatsanwaltschaft kommt.
@Flipper @Sibbo Wie andere schon schrieben, das wurde geändert. Udo Vetter hatte sich damals etwas ausführlicher dazu geäußert: https://www.lawblog.de/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/
Diese Info ist mir vor einem halben Jahr nicht untergekommen. Hatte es erst als Kommentar geantwortet. Hab es jetzt allerdings nachgetragen.