Die Thüringer AfD will bei einer Regierungsbeteiligung wichtige Schaltstellen der Verwaltung neu besetzen. Gegen Verfassungsfeinde gibt es wenig Handhabe.
Irgendwie habe ich davon schon mehrmals gelesen und ich verstehe nicht genau warum das als Schwachstelle bezeichnet wird. Ist das in allen anderen Bundesländern anders?
Und wenn Nazis (mit)regieren können, dann sehe ich die Schwachstellen irgendwie woanders.
Ich würde sagen, Thüringen ist aktuell, weil da halt dieses Jahr Wahlen sind und die Nazis mit 13% Abstand vor der CDU als zweiter Kraft liegen. Der CDU in dem Bundesland traue ich nicht über den Weg wenn es um Nazis geht und die Stimmen würden für Braun/Schwarz reichen. Das ist halt z.B. in Schleswig-Holstein so nicht der Fall.
Die Schwachstelle ist, dass die Besetzung von höchsten Verwaltungsposten alleine zwischen der gewählten Regierung und den von ihr ernannten politischen Beamten stattfindet. Wenn Faschisten demokratisch zur Regierung gewählt werden, können sie verfassungsfeindliche Spitzenbeamte einsetzen, die dann verfassungsfeindlich die jeweiligen Behörden leiten.
Grundsätzlich gibt es einige Schutzmechanismen vor einem Unrechts-Regime, nicht zuletzt die Remonstrationspflicht jedes einzelnen Beamten, die bei rechtswidrigen Anweisungen von oben dazu verpflichtet, die Meldekette hoch seine Einwendungen einzubringen.
Das Problem, das der Artikel aufzeigt, ist aber, dass die zweithöchste und die höchste Stelle im Land beide von einhelligen Faschisten besetzt sein können, die dann faschistisch durchregieren.
Die Gerichte sind da zunächst machtlos (weil nicht von sich aus zuständig) und der Bund hat noch nie gegen sowas vorgehen müssen, weswegen man gar nicht weiß, wie genau eine Anwendung von Artikel 37 des Grundgesetzes aussehen würde.
Das ist nicht nur in Sachsen und Thüringen so, aber dort aufgrund der Wahlprognose am akutesten.
Der Artikel geht davon aus das Nazi Bernd der nächste Ministerpräsident wird
vergisst aber zu erwähnen das in Thüringen eine Sonderregel existiert das nach zwei gescheiterten Ministerpräsidentwahlen nur noch eine einfache Mehrheit der Stimmen ausreicht und nicht die absolute Mehrheit (>50%)
Ich hab überhaupt keine Ahnung, aber: ich vermute es ist überhaupt gleich leicht für faschisten andere faschisten in minister-Positionen und so zu bringen. Der unterschied ist, dass das in Thüringen (neben Sachsen?) vermutlich schneller passiert als z.B. in NRW. Daher ist das die Schwachstelle.
Ich würde vermuten dass der Begriff hier so verwendet wird wie in der Software-Entwicklung, also Schwachstelle im Sinne von Sicherheitslücke nicht im Sinne von “schwächster Punkt in unserer Verteidigung”.
Irgendwie habe ich davon schon mehrmals gelesen und ich verstehe nicht genau warum das als Schwachstelle bezeichnet wird. Ist das in allen anderen Bundesländern anders?
Und wenn Nazis (mit)regieren können, dann sehe ich die Schwachstellen irgendwie woanders.
Ich würde sagen, Thüringen ist aktuell, weil da halt dieses Jahr Wahlen sind und die Nazis mit 13% Abstand vor der CDU als zweiter Kraft liegen. Der CDU in dem Bundesland traue ich nicht über den Weg wenn es um Nazis geht und die Stimmen würden für Braun/Schwarz reichen. Das ist halt z.B. in Schleswig-Holstein so nicht der Fall.
Die Schwachstelle ist, dass die Besetzung von höchsten Verwaltungsposten alleine zwischen der gewählten Regierung und den von ihr ernannten politischen Beamten stattfindet. Wenn Faschisten demokratisch zur Regierung gewählt werden, können sie verfassungsfeindliche Spitzenbeamte einsetzen, die dann verfassungsfeindlich die jeweiligen Behörden leiten.
Grundsätzlich gibt es einige Schutzmechanismen vor einem Unrechts-Regime, nicht zuletzt die Remonstrationspflicht jedes einzelnen Beamten, die bei rechtswidrigen Anweisungen von oben dazu verpflichtet, die Meldekette hoch seine Einwendungen einzubringen.
Das Problem, das der Artikel aufzeigt, ist aber, dass die zweithöchste und die höchste Stelle im Land beide von einhelligen Faschisten besetzt sein können, die dann faschistisch durchregieren.
Die Gerichte sind da zunächst machtlos (weil nicht von sich aus zuständig) und der Bund hat noch nie gegen sowas vorgehen müssen, weswegen man gar nicht weiß, wie genau eine Anwendung von Artikel 37 des Grundgesetzes aussehen würde.
Das ist nicht nur in Sachsen und Thüringen so, aber dort aufgrund der Wahlprognose am akutesten.
Der Artikel geht davon aus das Nazi Bernd der nächste Ministerpräsident wird
vergisst aber zu erwähnen das in Thüringen eine Sonderregel existiert das nach zwei gescheiterten Ministerpräsidentwahlen nur noch eine einfache Mehrheit der Stimmen ausreicht und nicht die absolute Mehrheit (>50%)
das hat schon mal zu einer “Krise” geführt https://de.wikipedia.org/wiki/Regierungskrise_in_Thüringen_2020
Ich hab überhaupt keine Ahnung, aber: ich vermute es ist überhaupt gleich leicht für faschisten andere faschisten in minister-Positionen und so zu bringen. Der unterschied ist, dass das in Thüringen (neben Sachsen?) vermutlich schneller passiert als z.B. in NRW. Daher ist das die Schwachstelle.
Ich würde vermuten dass der Begriff hier so verwendet wird wie in der Software-Entwicklung, also Schwachstelle im Sinne von Sicherheitslücke nicht im Sinne von “schwächster Punkt in unserer Verteidigung”.