Tiere durften präventiv geschossen werden – noch bevor sie einen Schaden angerichtet haben. Dank der neuen Jagdverordnung, die Bundesrat Albert Rösti als Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) durchgesetzt hat. Diese erlaubt zudem auch die Ausrottung ganzer Rudel, sobald ein einziger Wolf des Rudels einmalig Schaden verursacht hat.