Thüringer Antifaschist*in soll nach Angriffen auf Neonazis nach Ungarn abgeschoben werden. Das Bundesverfassungsgericht stoppt das per Eilentscheid.
Monatelang hatte das Verfahren gedauert, gingen Schriftsätze von Berlin nach Budapest hin und her. Nun entschied das Berliner Kammergericht: Eine Thüringer Antifaschistin, Maja T., wird nach Ungarn ausgeliefert. Die nonbinäre Person soll sich mit anderen deutschen Autonomen im Februar 2023 an Angriffen auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt haben, die sich dort zum Großaufmarsch „Tag der Ehre“ trafen. Doch am Freitagmittag intervenierte das Bundesverfassungericht.
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Laut Richwin hätten noch in der Nacht Versuche begonnen, Maja T. direkt nach Ungarn zu überstellen – in einer „Nacht- und Nebelaktion“ des sächsischen Landeskriminalamts. Der Anwalt hatte am Morgen keinen Kontakt zu Maja T. mehr. Möglich war, dass T. da bereits Richtung Ungarn gebracht wurde.
Richwin und sein Kollege Maik Elster stellten einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, um die Auslieferung noch zu verhindern. Und das intervenierte am Freitagmittag tatsächlich. Das Bundesverfassungsgericht wies die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und das sächsische Landeskriminalamt an, die Auslieferung vorerst nicht umzusetzen. Maja T. dürfe, bis eine Entscheidung über den Eilantrag gefallen sei, nicht ungarischen Behörden übergeben werden, längstens für eine Dauer von sechs Wochen. Sollte sich Maja T. bereits in Ungarn befinden, müsse Rückführung nach Deutschland erwirkt werden.
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Na mal sehen wie das ausgeht, fiat iustitia et pereat mundus, es soll Gerechtigkeit geschehen und gehe die welt daran zugrunde.