Welch 1 Pimmel hat das denn wieder angeordnet? Die schmutzigen Machenschaften des Adels aufzudecken ist halt im südlichen Königreich unerwünscht.
1 Pimmel
Anzeige ist raus
Tür besser nur anlehnen. Das sorgt für etwas niedrigere Folgekosten des anstehenden Hausbesuches.
Ganz toll Staatsanwaltschaft Regensburg, richtig guter Job.
Da fühlt man sich als Bürger direkt sicherer, da werden die richtig bösen Buben aus dem Verkehr gezogen.
Totalversagen. Absolut ekelhaft.
Das Recht schützt die Minderheit vor der Mehrheit also die reichen vor dem volk.
Da fühlt man sich als Bürger direkt sicherer, da werden die richtig bösen Buben aus dem Verkehr gezogen.
Ehrlich gesagt fühle ich mich wegen sowas in der Tat sicherer. Ich möchte nicht, dass Beamte straflos Daten weitergeben können. Klar, wenn sich das so ausweitet wie die “Pimmel”-Geschichte in Hamburg wäre das ein Skandal. Aber bisher sieht das nach einer ganz normalen Reaktion aus. Da irgendjemand eine Akte angelegt und der Lehrer wird wahrscheinlich ohne ernsthaft Konsequenzen davonkommen. Vermutlich irgendwas zwischen Strafbefehl und gar nichts.
Oder willst du eine politische Staatanwaltschaft, die sich nur gegen dir nicht genehme Menschen richtet?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Kritiker des Vizeministerpräsidenten, weil er über eine Sachlage gesprochen hat, die zu keinem Zeitpunkt der Geheimhaltung unterlag und du wirfst mir vor, dass ich für politisch motivierte Strafverfolgung bin, weil ich das anprangere?
Bin ich im falschen Film oder was?
zu keinem Zeitpunkt der Geheimhaltung unterlag
Vermutlich eben schon. Für Beamte gibt es wirklich sehr strenge Regeln bezüglich dem, was sie über ihre Arbeit erzählen dürften. Die Straftat - oder zumindest die Übertretung des Gesetzes - passiert da sehr schnell.
(1) 1Die Lehrkraft hat, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses, über die ihr bei ihrer dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. 2Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. 3Spannungen und Gegensätze innerhalb der Schule erfordern vertrauliche Behandlung.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393-14
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als […] Amtsträger [Beamte sind alle Amtsträger] […] Einem Geheimnis im Sinne des Satzes 1 stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfaßt worden sind
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Dein Kommentar ist unreflektierter Mist. Entweder hast du den Artikel nicht gelesen oder du wünscht dir einen Rechtsstaat, der nur selektiv Gesetzesverstöße verfolgt, wenn DIR was nicht passt.
Aiwangers Flugblatt ist unzweifelhaft absolut scheiße. Ich kriege auch das Kotzen, wenn der den Mund aufmacht.
Aber trotzdem ist auch diese politische Mülltüte in Deutschland durch das Gesetz geschützt.
Nein dein Kommentar ist Mist.
Es ist absolut nichts falsch daran zu fordern, dass eine Staatsanwaltschaft ihren Ermessensspielraum ausschöpft und dass du das so darstellst ist entweder höchst unredlich oder du bist es der keine Ahnung hat.
Ich schreibe ungern Aufsätze im Internet, v.a. weil das mit Blick auf deine Diskussionen mit den anderen Kritikern deiner blödsinnigen Aussage scheinbar eh wenig bringt. Aber das ist jetzt weniger für dich gedacht, als für alle Mitleser, die am Ende noch den Murks glauben könnten, den du von dir gibst.
Im Vorfeld der Landtagswahl in Bayern gab es die sog. Flugblatt-Affäre um Aiwanger. Dabei geht es um extrem verwerfliches Zeug, das Hubert Aiwanger früher in seinem Leben offen an geistigem Müll veröffentlicht hat. Ganz unabhängig davon, wie scheiße das war, was Hubsi da an mentalem Durchfall produziert hat, irgendwie ist die Story über dieses Flugblatt ja an die Öffentlichkeit gedrungen.
Hättest du den Artikel gelesen, dann hättest du erfahren können, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg im Rahmen der noch stattfindenden (und nicht abgeschlossenen!) Ermittlungen einen ehemaligen Lehrer von Hubert Aiwanger als diejenige Person im Verdacht hat, die dieses Flugblatt aus Schulzeiten an die Öffentlichkeit getragen hat.
Hätte Hubsi in einem seiner Anfälle typischer geistiger Umnachtung diesen Wisch z.B. an die Windschutzscheiben unzähliger parkender Autos gehängt oder z.B. an die Tür vom Rathaus genagelt, sodass irgendwie Allgemeinkundigkeit eingetreten wäre, dann wäre das wohl eine andere Sache.
Vorliegend geht es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aber um den Strafparagraphen § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Es gibt Abschnitt 30 des Strafgesetzbuches eine Auflistung von Straftaten im Amt. Darunter fällt auch dieser § 353b StGB. Vielfach sind das Straftaten, die Amtsträger des deutschen Staates nicht begehen sollen und die mit besonderer Strafe geahndet sind.
Amtsträger sind natürliche Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen. Das betrifft in Bayern auch Lehrer als Beamte. Für diese gelten aus mehreren Gesetzen (nicht nur dem StGB) gründend besondere Regeln, weil ihr Verhalten nicht nur eine beachtlichere Außenwirkung gegenüber der Öffentlichkeit hat, sondern weil sie sich deshalb auch an höheren Maßstäben messen lassen müssen.
§ 353b StGB erfasst als Strafvorschrift ausdrücklich in Abs. 1 Nr. 1 Amtsträger, mithin also auch frühere Lehrer von Leuten, die wir gemeinschaftlich scheiße finden dürfen.
Was § 353b StGB grundsätzlich schützt, sind nicht nur geschützte Geheimnisse, geheime Gegenstände und Nachrichten, sondern auch (beachte: strittig in der Rechtslehre) das Vertrauen der Allgemeinheit in die Verschwiegenheit amtlicher und anderer Stellen.
Die von § 353b StGB geahndeten Straftaten sind nach Abs. 1 das unbefugte Offenbaren eines Geheimnisses. Ein Geheimnis in dem Sinne ist eine Tatsache, deren Kenntnis nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht und die geheimhaltungsbedürftig ist. Es darf also mithin – wie gerade schon kurz angerissen – nicht schon allgemeinkundig sein.
Der weitere Inhalt und die Details der Tatbestandsmerkmale des § 353b sind viele und würden den Rahmen sprengen, ich spare mir das also vorsorglich.
Ich stecke natürlich nicht im Verfahren drin. Ich habe auch bei Gott kein Herz für Aiwanger. Und ohne überhaupt zu wissen, was der vormalige Lehrer Aiwangers jetzt konkret an Geheimnissen in der Sache dieses idiotischen Flugblatts erlangt hat, auf jeden Fall kann er nicht einfach – sofern die Berichterstattung hier zutrifft – das antisemitische Flugblatt Aiwangers in desen Schulranzen vor X Jahren finden, behalten, jedem Interessierten zeigen und damit prahlen, und später dann an die Presse rennen und versuchen das möglichst öffentlich zu machen. Auch wenn der Mann mittlerweile pensioniert ist, ist er nicht frei vom Gesetz oder seinen Beamtenpflichten, die auch insoweit fortwirken.
Unabhängig davon, wie gut und richtig ich es persönlich finde, dass jemand Aiwangers Gedankengut an die Öffentlichkeit getragen hat (und wir haben ja gesehen wie er sich mit Lüge über Lüge gewunden hat), das befreit den früheren Lehrer nicht von potentiellem Fehlverhalten. Es ist also ohne Zweifel angezeigt, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg hier einschreitet und prüft (ja, die ermitteln erst und sperren nicht einfach nach Lust und Laune Leute ins Gefängnis!), ob der Lehrer eine Straftat in seiner (damaligen und zu Teilen bis heute fortwirkenden) Position als Beamter begangen hat. Das ist kein „hur dur, die hauen auf die falschen ein“, so wie du es in drei Zeilen Text versuchst zu framen. Das ist ein funktionierender Rechtsstaat und du solltest froh sein, dass die Staatsanwaltschaft hier Ermittlungen durchführt. Das schützt am Ende des Tages auch dich, denn wer weiß, was deine früheren Lehrer alles an Erkenntnissen über dich erlangt haben und jetzt genauso wenig der Öffentlichkeit erzählen dürfen.
Als Bürger müssen wir uns darauf verlassen können, dass Amtsträger nicht nach eigenem Ermessen anfangen gegen uns als Bürger tätig zu werden, egal was die von uns halten. Sogar wenn ich persönlich Aiwanger für einen schrecklichen Menschen halte und es gut finde, dass wir als Allgemeinheit über diesen Mist erfahren haben.
Statt hier Internetkrieger zu spielen und deinen uninformierten Zorn gegen die falschen Instanzen zu richten, könntest du dich doch vielleicht mal politisch engagieren und selbst was dagegen unternehmen, dass so verachtenswerte Personen wie Aiwanger in politische Machtpositionen gelangen. Da gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, aber keine davon ist ein desaströs uninformierter und offen gesagt schlichtweg dummer Dreizeiler auf Lemmy.
Also dem Wahlergebnis noch sollte Hubsi den Lehrer doch lieber als PR Manager einstellen. Aber naja, die Wege des Hubsi sind unergründlich.
Es sind Anzeigen eingegangen und jetzt wird ermitellt. Kein Grund sich aufzuregen.
Man kann die Ermittlungen auch einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. Vielleicht sollte man erst mal an den Punkt kommen, bevor man mit der Presse spricht. Und es ist schon auffällig, dass es jetzt nach der Wahl erst dazu kommt und nicht schon vor zwei Monaten, als das Thema aktuell war. Die Anzeigen wurden wahrscheinlich nicht erst jetzt gestellt.
Ja, nach 40 Jahren kann man schon mal aktiv werden.